Das „Umstrukturierungsrecht“ setzt sich zusammen aus Geschäftsvorfällen des engeren Bereiches wie Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Rechtsform-Umwandlung, Vermögensübertragung und Unternehmensverkauf bzw. –kauf (resp. Mergers & Acquisitions = M&A).
Die Umstrukturierung im weiteren Sinne betrifft im Wesentlichen die Veränderungen im Lebensumfeld des Unternehmers wie die Auswahl und das Verhalten der Unternehmerehefrau, Scheidung, Tod und Nachfolge (Unternehmernachfolge, Unternehmensnachfolge, Vermögensnachfolge).
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