Umstrukturierung
= rechtsstruktur-orientierte Unternehmensänderung
Eine Gesellschaft ist berechtigt, sich mit einer andern Gesellschaft zu vereinigen (Fusion), sich aufzuteilen (Spaltung), Betriebsteile bzw. Anlagevermögen ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern (Ausgliederung), sich eine neue Rechtsform zu geben (Umwandlung) und Vermögen an Dritt zu übertragen (Vermögensübertragung).
Die Umstrukturierung bezweckt Transaktionen auf Gesellschaftsstufe durch Veränderung von Rechtsform oder im Gesellschaftsvermögen.
Restrukturierung
= betriebswirtschaftlich-organisatorische Änderungen im Unternehmen