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Umstrukturierung von Gesellschaften

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Begriffe und Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Umstrukturierung von Gesellschaften
Stichworte:
Umstrukturierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Umstrukturierung

=   rechtsstruktur-orientierte Unternehmensänderung

Eine Gesellschaft ist berechtigt, sich mit einer andern Gesellschaft zu vereinigen (Fusion), sich aufzuteilen (Spaltung), Betriebsteile bzw. Anlagevermögen ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern (Ausgliederung), sich eine neue Rechtsform zu geben (Umwandlung) und Vermögen an Dritt zu übertragen (Vermögensübertragung).

Die Umstrukturierung bezweckt Transaktionen auf Gesellschaftsstufe durch Veränderung von Rechtsform oder im Gesellschaftsvermögen.

Restrukturierung

= betriebswirtschaftlich-organisatorische Änderungen im Unternehmen

Weiterführende Informationen

» Sanierung einer Gesellschaft

» Auffanggesellschaft

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