Die steuerliche Beurteilung verlangt eine nach Steuersubjekten differenzierte Beurteilung:
- Steuern auf der Stufe der beteiligten Gesellschaften
- Steuern auf der Stufe der Anteilsinhaber
Die Steuerfolgen werden unter den einzelnen Umstrukturierungsvarianten (Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Umwandlung etc. ) aufgearbeitet.
» Steuerfolgen der Ausgliederung
» Steuerfolgen der Unternehmensumwandlung
Kreisschreiben der ESTV
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