Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz; FusG)
- Rechtssicherheit
- Flexibilität
- Transparenz
- Schutz von besonderen Anspruchsgruppen
Mit der Inkraftsetzung des FusG wurden diverse flankierende Gesetzesrevisionen umgesetzt (IPRG, GestG, OR, Steuergesetze).